Förderrichtlinien

Unter welchen Bedingungen ist eine Förderung möglich?

Förderrichtlinien

Unter welchen Bedingungen ist eine Förderung möglich?

Präambel

Die gemeinnützige CLAAS Stiftung bestimmt in ihrer Satzung vom 11. Februar 1999, geändert am 6. Mai 2008, als Stiftungszweck die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Bildung, vornehmlich im Bereich der Landtechnik und angrenzenden ingenieurwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Bereichen.

Die CLAAS Stiftung ist sowohl operativ als auch fördernd tätig.  Als operative Stiftung verfolgen wir die Umsetzung der Stiftungsziele anhand von eigenen Initiativen wie die Vergabe von Stipendien und Auszeichnungen, Durchführung von Veranstaltungen etc. Als fördernde Stiftung ermöglichen wir es Dritten, interessante Forschungsideen, Initiativen und Projekte umzusetzen.

Die Fördermaßnahmen der CLAAS Stiftung erfolgen ausschließlich im Rahmen der Satzungsbestimmungen. Weiterhin hat die CLAAS Stiftung die geltenden Gesetze und Verordnungen, insbesondere das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW), sowie Anforderungen der Stiftungsaufsicht zu beachten.

Die CLAAS Stiftung legt bei der Auswahl der Projekte hohen Wert auf die Erfüllung der Satzungsvorgaben, die in den folgenden inhaltlichen und strategischen Förderkriterien konkretisiert werden.

Die vollständigen Förderrichtlinien können Sie hier herunterladen.